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Allgemeine Geschäftsbedingungen

David Grom · Neudörfler Straße 41, 2492 Zillingdorf · Stand: 21. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen David Grom, Neudörfler Straße 41, 2492 Zillingdorf (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern über vereinbarte Leistungen insbesondere im Bereich Baumpflege, Baumabtragung, Baumrodung, Wurzelstockfräsung, Seilzugangstechnik und Montagen.

1.2. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbrauchern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), bleiben unberührt.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie ausdrücklich vereinbart werden. Für Unternehmergeschäfte können ergänzend ausdrücklich vereinbarte technische Normen gelten; ÖNORMEN werden nicht allein durch ihre Erwähnung automatisch Vertragsinhalt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Angebote beschreiben den vorgesehenen Leistungsumfang, die erkennbaren Rahmenbedingungen und die Preisgrundlage. Ob ein Angebot verbindlich oder freibleibend ist, ergibt sich aus dessen ausdrücklicher Kennzeichnung und den gesetzlichen Bestimmungen.

2.2. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Annahme des Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige eindeutige Vereinbarung zustande. Gesetzliche Form- und Informationspflichten bleiben unberührt.

2.3. Änderungen und Zusatzleistungen werden vor ihrer Ausführung möglichst in Textform abgestimmt. Für die Vergütung nicht ausdrücklich vereinbarter Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2.4. Unterlagen, Pläne und Kalkulationen dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der vereinbarten Nutzungsrechte verwendet werden.

3. Leistungsumfang und zusätzliche Arbeiten

3.1. Maßgeblich ist der konkret vereinbarte Leistungsumfang. Nicht ausdrücklich vereinbarte Tätigkeiten, etwa Abtransport und Entsorgung von Schnittgut, Holz oder Wurzelmaterial, Fräsarbeiten, Wiederherstellung von Oberflächen sowie behördliche Anträge, sind nicht automatisch enthalten.

3.2. Werden während der Ausführung zusätzliche, zunächst nicht erkennbare Arbeiten erforderlich, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Möglichkeit vorab über Grund und voraussichtliche Mehrkosten und holt die erforderliche Zustimmung ein. Für Kostenvoranschläge und Kostenüberschreitungen gelten insbesondere § 1170a ABGB und bei Verbrauchern § 5 KSchG; eine pauschale Genehmigung von Mehrkosten ist mit diesen AGB nicht verbunden.

3.3. Bei unmittelbar drohender Gefahr dürfen die zur Sicherung erforderlichen, rechtlich zulässigen Maßnahmen ergriffen werden. Über weitere kostenpflichtige Arbeiten ist eine Vereinbarung zu treffen, soweit nicht gesetzliche Ansprüche bestehen.

4. Mitwirkung, Grundstück und Bewilligungen

4.1. Der Auftraggeber ermöglicht zum vereinbarten Termin den erforderlichen Zugang zu den Arbeitsbereichen und informiert über ihm bekannte Gefahren, Hindernisse, Leitungen, Einbauten, unterirdische Anlagen, instabile Bauwerke und sonstige besondere Umstände.

4.2. Der Auftraggeber hat mitzuteilen, ob er zur Beauftragung der Arbeiten berechtigt ist. Die Verantwortung für die Einholung erforderlicher Eigentümerzustimmungen und öffentlich-rechtlicher Bewilligungen wird im Angebot oder Vertrag konkret festgelegt. Der Auftragnehmer beachtet die ihn treffenden gesetzlichen Prüf-, Warn- und Sorgfaltspflichten.

4.3. Zufahrten, Stellflächen, notwendige Absperrungen und die Nutzung fremder Grundstücke werden vorab abgestimmt. Zusätzliche Kosten durch unzutreffende oder fehlende Angaben werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verrechnet.

5. Durchführung, Sicherheit und Termine

5.1. Die Arbeiten werden fachgerecht und unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften durchgeführt. Die Wahl geeigneter Arbeitsverfahren und Sicherungsmaßnahmen obliegt dem Auftragnehmer im Rahmen der Vereinbarung.

5.2. Witterung, Wind, Gewitter, ungeeignete Bodenverhältnisse, unvorhersehbare Gefahren und behördliche Anordnungen können eine Verschiebung oder Unterbrechung aus Sicherheitsgründen erforderlich machen. Der Auftraggeber wird möglichst früh informiert und ein neuer Termin abgestimmt. Gesetzliche Rechte bei Verzögerung bleiben unberührt.

5.3. Der Auftragnehmer darf geeignete Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einsetzen, soweit nichts anderes vereinbart wurde und keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen. Seine gesetzlichen Verantwortlichkeiten bleiben bestehen.

5.4. Soweit Arbeiten an lebenden Bäumen vereinbart werden, sind natürliche Entwicklungen und Reaktionen des Baumes nicht vollständig vorhersehbar. Eine Garantie für bestimmte zukünftige Wachstums- oder Gesundheitszustände besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; gesetzliche Gewährleistungsansprüche für mangelhaft ausgeführte Arbeiten bleiben unberührt.

6. Fertigstellung und Abnahme

6.1. Nach Abschluss der Arbeiten informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Fertigstellung. Eine gemeinsame Besichtigung kann vereinbart werden.

6.2. Das Unterbleiben einer Besichtigung oder die fehlende Reaktion innerhalb einer bestimmten Frist führt bei Verbrauchern nicht zum automatischen Verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzrechten.

6.3. Offene Restarbeiten und festgestellte Mängel werden nach Möglichkeit dokumentiert. Gesetzliche Regelungen über Übergabe, Fälligkeit und Gewährleistung bleiben maßgeblich.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Für Mängel gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere des ABGB und gegebenenfalls des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG). Gesetzliche Ansprüche werden durch diese AGB nicht verkürzt.

7.2. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Personenschäden oder für vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben in jedem Fall unberührt.

7.3. Für Schäden, die ausschließlich auf unrichtigen Angaben des Auftraggebers, unvorhersehbaren äußeren Ereignissen oder Eingriffen Dritter beruhen, besteht eine Haftung nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Gesetzliche Warn-, Prüf- und Sorgfaltspflichten des Auftragnehmers bleiben bestehen.

7.4. Soweit § 377 UGB bei beiderseitigen Unternehmergeschäften und dem konkreten Vertragstyp anwendbar ist, gelten dessen gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten. Diese Klausel gilt nicht als Einführung einer allgemeinen achttägigen Rügefrist für sämtliche Werkleistungen.

8. Preise, Rechnungen und Zahlung

8.1. Preise, Abrechnungseinheiten, allfällige Anfahrts-, Maschinen-, Material- und Entsorgungskosten sowie die umsatzsteuerliche Behandlung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich anfallender Steuern und verpflichtender Kosten entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten angegeben.

8.2. Festpreise werden nicht allein wegen nachträglicher Lohn- oder Materialkostenänderungen einseitig erhöht. Bei Regie- oder Einheitspreisleistungen richtet sich die Abrechnung nach den vereinbarten Sätzen und tatsächlich erbrachten Leistungen.

8.3. Rechnungen sind innerhalb der jeweils vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen; ohne wirksame Vereinbarung gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzlichen Voraussetzungen für Mahn- oder Betreibungskosten.

8.4. Abschlagszahlungen, Deckungs- oder Haftrücklässe werden nur geschuldet, wenn sie wirksam vereinbart wurden.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Soweit bewegliche, gesondert übergebene Waren verkauft werden, bleiben sie bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt wirksam vereinbart werden kann.

9.2. Ein eigenmächtiges Betreten fremder Grundstücke oder Entfernen bereits eingebauter bzw. mit einer Sache verbundener Bestandteile wird aus dieser Klausel nicht abgeleitet. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10. Rücktrittsrechte von Verbrauchern

10.1. Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen können Verbrauchern gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), zustehen. Über ein bestehendes Rücktrittsrecht, seine Voraussetzungen, Ausnahmen und das Muster-Widerrufsformular wird, soweit gesetzlich erforderlich, gesondert informiert.

10.2. Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch eines Verbrauchers schon vor Ablauf einer gesetzlichen Rücktrittsfrist beginnen, werden die hierfür erforderlichen Erklärungen und Informationen gesondert eingeholt. Ein vorzeitiger Leistungsbeginn allein beseitigt das Rücktrittsrecht nicht automatisch.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Es gilt österreichisches Recht, soweit nicht zwingende Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern, etwas anderes vorsehen.

11.2. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln. Ein von zwingenden Verbraucherschutzvorschriften abweichender Gerichtsstand wird nicht vereinbart.

11.3. Eine freiwillige außergerichtliche Klärung oder fachliche Begutachtung kann im Einzelfall vereinbart werden. Diese AGB begründen keine verpflichtende Schiedsgerichtsbarkeit oder bindende Schiedsgutachtenpflicht für Verbraucher.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt, soweit rechtlich zulässig.

12.2. Rechtlich vorgesehene Formerfordernisse und individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang. Eine pauschale Schriftformklausel schließt wirksame mündliche oder sonstige individuelle Abreden nicht aus.

Kontakt: davidgrom@gmx.at · 0676 5509520